Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine

Kontrolle der Verkehrssicherheit ist auf den kommunalen Friedhöfen vorgeschrieben

 

Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft. 

Diese Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträgerin obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung durchführen, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden.

Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen.

Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:

 

Altenbüren                                                               03.09.2024 – 14.00 Uhr

Scharfenberg                                                           03.09.2024 – 15.00 Uhr

Wülfte                                                                       03.09.2024 – 16.00 Uhr

 

Gudenhagen/Petersborn                                         04.09.2024 – 14.00 Uhr

Rösenbeck                                                               04.09.2024 – 15.00 Uhr          

 

Messinghausen                                                        05.09.2024 – 14.00 Uhr 

Hoppecke                                                                 05.09.2024 – 15.00 Uhr

Nehden                                                                     05.09.2024 – 16.00 Uhr

 

Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren. 

Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.

Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.

 

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